Besser als Feuer abwehren.

Vorbeugender Brandschutz

"Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“
(Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 11.12.1987)

Ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes ist neben dem technische und dem organisatorischen Brandschutz der bauliche Brandschutz. Dieser wird von uns bereits in der Vorentwurfsphase in den Grundzügen berücksichtigt, um spätere, meist kostspielige, Überraschungen zu vermeiden.